Heilpraktikerleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Lediglich im Falle von einer freiwilligen Zusatzversicherung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkassen kann eine Kostenübernahme von Heilpraktikerleistungen zum Tragen kommen. Bitte informieren Sie sich, ob die Satzung Ihrer Krankenkasse diese freiwilligen Sonderleistungen vorsieht. Häufig jedoch übernehmen.
Ob eine Private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung teilweise oder ganz die Kosten für eine Psychotherapie bei mir übernimmt, klären Sie bitte vorab mit dem jeweiligen Leistungsträger.
Vorteile der Selbstzahlung sind jedoch sehr zeitnahe und individuelle Terminvergaben. Ein weiterer Vorteil der Selbstzahlung liegt darin, dass niemand, außer den an der Psychotherapie Beteiligten, Kenntnis über die Therapie erhält, was aus unterschiedlichen Gründen für den Betroffenen von wichtiger Bedeutung sein kann.
Gegebenenfalls können die Kosten steuerlich abgesetzt werden, wenn sie im direkten oder in einem besonders engen Zusammenhang mit Ihrer Berufstätigkeit stehen. Dieses wird vom jeweiligen Finanzamt nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EstG geprüft.
Termine, die aus persönlichen Gründen nicht wahrgenommen werden können, bitte ich mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der Beratungseinheit in Rechnung gestellt.